§ 4 Der Satzung

Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Ordentliches Mitglied kann jeder unbescholtene und Volljährige werden.
  1. Als außerordentliche Mitglieder können unbescholtene natürliche oder juristische Personen aufgenommen werden, die durch ihren Beitritt ihre Verbundenheit mit dem Verein bekunden.
  1. Zu Ehrenmitgliedern können natürliche Personen gewählt werden, die sich besondere Verdienste erworben haben. Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung ernannt.
  1. Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  1. Mit der Aufnahme erkennt jedes Mitglied die Satzung an.

 

Mitgliedbeitrag  
Ordentliche Mitglieder 60,00 € jährlich
Ehefrauen, Lebenspartner 30,00 € jährlich
Rentner, Pensionäre 30,00 € jährlich
   
Fördermitglieder mindestens 10,00 € jährlich
 

Der Verein verfügt über eine gemeinnützige Anerkennung. Das bedeutet: Über die Mitgliedsbeiträge und sonstige finanziellen Zuwendungen werden Spendenquittungen ausgestellt.

 

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