| §
4 Der Satzung Erwerb der Mitgliedschaft
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| Mitgliedbeitrag | |
| Ordentliche Mitglieder | 60,00 € jährlich |
| Ehefrauen, Lebenspartner | 30,00 € jährlich |
| Rentner, Pensionäre | 30,00 € jährlich |
| Fördermitglieder | mindestens 10,00 € jährlich |
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Der Verein verfügt über eine gemeinnützige Anerkennung. Das bedeutet: Über die Mitgliedsbeiträge und sonstige finanziellen Zuwendungen werden Spendenquittungen ausgestellt. |
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