| § 
      4 Der Satzung Erwerb der Mitgliedschaft 
 
 
 
 
 
  | 
    
| Mitgliedbeitrag | |
| Ordentliche Mitglieder | 60,00 € jährlich | 
| Ehefrauen, Lebenspartner | 30,00 € jährlich | 
| Rentner, Pensionäre | 30,00 € jährlich | 
| Fördermitglieder | mindestens 10,00 € jährlich | 
| 
       Der Verein verfügt über eine gemeinnützige Anerkennung. Das bedeutet: Über die Mitgliedsbeiträge und sonstige finanziellen Zuwendungen werden Spendenquittungen ausgestellt.  | 
    |